Hotel Villa Elsa GmbH
Rosenstraße 9
97688 Bad Kissingen
Deutschland
Tel: +49 971 130 23 44 9
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Villa Müller – nachstehend „Villa Müller“ genannt –
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen Villa Müller.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Villa Müller und dem Gast individuell ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
2.1 Der Ferienwohnung-aufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Villa Müller zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Ferienwohnungsbuchung. Der Villa Müller steht es frei, die Ferienwohnungsbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2 Erfolgt die Ferienwohnungsbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er der Villa Müller gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienwohnung-aufnahmevertrag, sofern der Villa Müller eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Villa Müller.
2.4. Alle Ansprüche gegen die Villa Müller verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199Abs. 1 BGB. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Villa Müller beruhen, zum Beispiel Verletzung des Lebens, Gesundheit oder Freiheit.
3.1. Die Villa Müller ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Ferienwohnungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Villa Müller zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Villa Müller gegenüber Dritten.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Kurtaxe.
3.4. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf der Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträge mit Verbraucher gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.5. Die Preise können von Villa Müller geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung der Villa Müller oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Villa Müller dem zustimmt.
3.6. Rechnungen der Villa Müller sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist die Villa Müller berechtigt, gegenüber Verbrauchern, die jeweilig geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Der Villa Müller bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann Villa Müller eine Mahngebühr von 5 EUR erheben.
3.7. Die Anrechnung erfolgt in EUR. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Bankspesen sowie Kursdifferenz zu Lasten der zur Zahlung verpflichteten Person.
3.8. Villa Müller ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. in Form einer Kreditkarte) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Villa Müller ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Villa Müller aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.9. Bei Veranstaltungen, Tagungen od. Gruppen ist eine Anzahlung in Höhe des 50% des Vereinbartes Preises 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn zu Leisten.
3.10. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Villa Müller aufrechnen oder mindern.
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Villa Müller geschlossenem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Villa Müller. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern die Villa Müller dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat Villa Müller keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei Villa Müller. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
4.3. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Ferienwohnung oder die gebuchten Leistungen ohne dies der Villa Müller rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.5. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Villa Müller einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Villa Müller den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistungen. Villa Müller hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmer sowie der eingesparten Anwendungen anzurechnen. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, kann Villa Müller folgende Stornierungsgebühren des Vertraglich vereinbarten Preis für Übernachtung sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu erheben:
Bei Stornierung bis
Bei Veranstaltungen, Tagungen oder Gruppen ab 20 Personen bei Umbestellung bzw. Stornierung bis
4.6. Der Villa Müller steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vereinbarten Preises für Übernachtung zu Zahlen.
4.7. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.1. Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist Villa Müller ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Villa Müller die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür von Villa Müller gesetzten Frist geleistet, so ist Villa Müller gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
5.4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmte Ferienwohnung, es sei denn, Villa Müller hat die Bereitstellung bestimmte Ferienwohnung schriftlich bestätigt.
6.2. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Gast ab 16 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen der Villa Müller spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Villa Müller über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Ferienwohnungen bis 17 Uhr 50% des vollen gültigen Logispreises in Rechnung stellen, ab 17 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei, der Villa Müller nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7.1. Soweit Villa Müller für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Villa Müller von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
7.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes Der Villa Müller bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Villa Müller durch die Benutzung eigener elektrischer Anlagen gehen zu Lasten des Kunden, soweit Villa Müller diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Villa Müller erfassen und in Rechnung stellen. Treten Schäden an Sachen Dritter oder gegenüber Dritter auf, haftet insoweit alleine der Kunde und stellt Villa Müller von Ansprüchen Dritter frei.
7.3. Störungen an von Villa Müller zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Villa Müller diese Störungen nicht zu vertreten hat.
7.4. Bei vom Kunden arrangierter Musikdarbietungen steht dieser in der Verantwortung entsprechende Meldungen und Abrechnungen mit der GEMA vorzunehmen.
7.5. Um eventuell behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig zu kümmern und auf eigene Kosten zu beschaffen.
8.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
8.2. Villa Müller kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
8.3. Im der gesamten Villa Müller herrscht Rauchverbot. Im Falle einer Nichtachtung des Rauchverbots behält sich Villa Müller das Recht vor, eventuell anfallende Reinigungskosten zuzüglich einer Umsatzeibuße aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Ferienwohnung mit einem Betrag von 300,00 € zu verrechnen.
9.1. Villa Müller haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Villa Müller beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Villa Müller beruhen. Einer Pflichtverletzung der Villa Müller steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel XIV nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Villa Müller auftreten, wird Villa Müller bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
9.2. Mitgebrachte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden in der Villa Müller. Villa Müller übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9.3. Für eingebrachte Sachen haftet Villa Müller dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.4. Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt auch dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Villa Müller. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Villa Müller Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Villa Müller nur nach Nachweis von grober Fahrlässigkeit.
9.5. Villa Müller übernimmt sowie auf Anfrage gegen Entgelt die Nachsendung der Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Villa Müller ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
9.6. Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertrags-partner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Betriebsgesellschaft.
10.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.